Gebührenordnung

Die Gebührenordnung für ärztliche Tätigkeiten wird vom Gesetzgeber festgelegt

Die Höhe der Vergütung für eine tierärztliche Behandlung wird nicht vom Tierarzt selbst, sondern ist vom vom Gesetzgeber in der sogenannten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Diese ist für alle in Deutschland praktizierenden Tierärzte bindend. Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat die vom BMEL erarbeite Novellierung der GOT beschlossen. Diese wurde am 22. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist ab 22. November 2022 gültig.

Alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die (Mindest-)sätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) einzuhalten." Der zwei- oder dreifachen Gebührensatz kann berechnet werden, wenn die Umstände dies rechtfertigen (in besonders schwierigen Fällen sowie an Wochenenden, Feiertagen oder nachts).

Auch in der Veterinärmedizin hat Leistung ihren Preis und man muss als Tierbesitzer zwischen qualitätsbewusstem Arbeiten und billigen Angeboten unterscheiden. Beispielsweise müssen sie bei der Kastration z.B. einer Hündin unterscheiden, ob die Operation ausschließlich mit Injektionsnarkose oder mit der regulierbaren (und damit sichereren) und für den OP-Patienten weitaus schonenderen Inhalationsnarkose durchgeführt wird.

Die Gebührenordnung listet die Einzelleistungen auf

In der GOT sind rund 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte mit ihrem Gebührensatz beziffert. Bei einer Behandlung Ihres Tieres wird, nach Art eines Baukastens, jeder medizinische Einzelschritt mit seinem Preis aufgeführt und danach addiert.

Tierärztliche Leistungen, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien unterliegen der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Die Preise in der GOT enthalten noch keine Umsatzsteuer.

Die GOT ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (liegt in vielen Bibliotheken aus) oder kann übers Internet unter  http://www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden. Siehe auch das Merkblatt zur GOT der Bundestierärztekammer und  Informationen für Tierhalter desr Tierärzteverbandes.

Gerne erläutere ich Ihnen meine Arbeit und die Abrechnung. Auf ihren Wunsch teile ich ihnen einen mdl. Kostenvoranschlag mit, soweit die Situation medizinisch überschaubar ist. Fragen Sie mich einfach.

Die Bezahlung selbst kann entweder bar oder per EC-Karte durchgeführt werden.